Lebensbestätigung

    Allgemeines

    Eine Lebensbestätigung (auch Lebensbescheinigung) ist ein amtlicher Nachweis darüber, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt am Leben ist.

    Sie wird meistens von Pensionsversicherungen verlangt.

    Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen: Die betroffene Person muss persönlich beim Standesamt erschienen.

    Mitbringen: Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis sowie das zugesandte Formular der Pensions- und Versicherungseinrichtung (falls vorhanden)

    Vergebührung

    Lebensbestätigung - Abstempeln eines ausländischen Formulars mit Adressierung € 2,10 Verwaltungsabgabe

    Lebensbestätigung - Abstempeln eines ausländischen Formulars ohne Adressierung € 21,10 (Bundesgebühr gem. § 14 TP 14 GebG 1957) + € 2,10 Verwaltungsabgabe

    Lebensbestätigung als Auszug aus dem ZPR € 11,00 (Bundesgebühr gem. § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG 1957) + € 2,10 Verwaltungsabgabe