Allgemeines
Eine Lebensbestätigung (auch Lebensbescheinigung) ist ein amtlicher Nachweis darüber, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt am Leben ist.
Sie wird meistens von Pensionsversicherungen verlangt.
Eine Lebensbestätigung (auch Lebensbescheinigung) ist ein amtlicher Nachweis darüber, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt am Leben ist.
Sie wird meistens von Pensionsversicherungen verlangt.
Persönliches Erscheinen: Die betroffene Person muss persönlich beim Standesamt erschienen.
Mitbringen: Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis sowie das zugesandte Formular der Pensions- und Versicherungseinrichtung (falls vorhanden)
Lebensbestätigung - Abstempeln eines ausländischen Formulars mit Adressierung € 2,10 Verwaltungsabgabe
Lebensbestätigung - Abstempeln eines ausländischen Formulars ohne Adressierung € 21,10 (Bundesgebühr gem. § 14 TP 14 GebG 1957) + € 2,10 Verwaltungsabgabe
Lebensbestätigung als Auszug aus dem ZPR € 11,00 (Bundesgebühr gem. § 14 TP 4 Abs. 1 Z 2 GebG 1957) + € 2,10 Verwaltungsabgabe