Geburt – Notwendige Unterlagen

    Geburt

    Die Eintragung der Geburt erfolgt bei der Personenstandsbehörde (Standesamt) am Ort der Geburt. Für Geburten im Verbandsgebiet des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Ternitz werden folgende Unterlagen benötigt.

    Notwendige Unterlagen

    Zur Anmeldung (Beurkundung) Ihres Kindes sind folgende Dokumente (Originale) mitzubringen:

    Kinder von verheirateten Eltern:

    • Heiratsurkunde der Eltern

    • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern

    • Reisepässe der Eltern (bei Fremden)

    • Geburtsurkunde der Eltern

    • ggf. Nachweis über akademische Grade/Standesbezeichnung

    Kinder von unverheirateten Eltern:

    • Geburtsurkunde der Mutter

    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

    • falls die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes

    • Reisepass (bei Fremden)

    • ggf. Nachweis über akademische Grade/Standesbezeichnung

    Die Erstausstellung von zwei Geburtsurkunden ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde € 13,10. Die Geburtsbestätigungen für Finanzamt und Krankenkasse sind gebührenfrei und werden automatisch mit den Geburtsurkunden ausgestellt.

    Wenn Sie zu Hause entbinden, benötigen Sie zusätzlich die von Arzt oder Hebamme unterschriebene Geburtsanzeige.